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PRIVATE STEUERGESTALTUNG
Ihr Vermögen schützen. Ihr Lebenswerk sichern.
Von der komplexen Einkommensteuererklärung bis zur steueroptimierten Übertragung von Immobilien an die nächste Generation: Wir sichern Ihr privates Kapital.
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Betreute Privatmandate
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Digitaler Belegtransfer via DATEV
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Aufwand bei Kanzleiwechsel
Mehr als nur die jährliche Steuererklärung.
Wer Einkünfte aus verschiedenen Quellen bezieht – sei es durch Vermietung, Kapitalerträge oder Unternehmensanteile –, verschenkt oft bares Geld, wenn er sich nur auf Steuersoftwares verlässt.
Wir betrachten Ihre private Vermögenssituation ganzheitlich. Unser Ziel ist es nicht nur, Ihre Erklärung rechtssicher und fehlerfrei beim Finanzamt einzureichen, sondern Ihre Steuerlast langfristig auf das rechtlich mögliche Minimum zu senken und Haftungsrisiken auszuschließen.
Komplexe Steuererklärungen
Ob als Gesellschafter-Geschäftsführer, Grenzgänger oder bei Einkünften aus Kapitalvermögen: Wir schöpfen alle Freibeträge aus und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt.
Immobilien & Vermietung
Immobilien sind ein starker Hebel für den Vermögensaufbau. Wir beraten Sie steuerlich beim Kauf, bei der laufenden Vermietung sowie bei einem steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist.
Erbschaft & Schenkung
Sichern Sie den Erhalt Ihres Familienvermögens. Durch vorweggenommene Erbfolge, 10-Jahres-Freibeträge und Nießbrauch-Modelle übertragen wir Ihr Vermögen steueroptimiert auf die nächste Generation.
Ihre Ansprechpartner
Das Team der Steuerkanzlei Clauser in Kettig
Häufige Fragen von Privatpersonen
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir klären sie gerne im Erstgespräch.
Welche Steuererklärungen erstellen Sie?
Wir übernehmen Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen. Dazu kommen Grenzgängerfälle, EU-Sachverhalte und die steuerliche Registrierung ausländischer Unternehmen beim deutschen Finanzamt.
Nehmen Sie auch reine Arbeitnehmerfälle an?
Die Steuerkanzlei Clauser nimmt auch reine Arbeitnehmerfälle an, von der Einkommensteuererklärung bis zur Beratung bei Erbschaft und Schenkung. Betreut werden Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Arbeitnehmer.
Muss ich Mieteinnahmen versteuern und was kann ich absetzen?
Ja, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind steuerpflichtig. Absetzbar sind unter anderem Zinsen, die Abschreibung auf das Gebäude, Verwaltungskosten, Instandhaltung und Fahrten zum Objekt. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten, die nur über die Abschreibung wirken – dort entstehen die meisten Fehler.
Wann ist der Verkauf einer Immobilie steuerfrei?
Nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist ist der Gewinn aus einem privaten Immobilienverkauf steuerfrei. Früher steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben. Bei mehreren Objekten kommt der gewerbliche Grundstückshandel ins Spiel – dafür gibt es Richtwerte, die wir vorab prüfen.
Übernehmen Sie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen?
Ja. Wir erstellen Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und gestalten Übertragungen im Vorfeld, etwa über die vorweggenommene Erbfolge, die Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre – 400.000 € je Kind und Elternteil – oder einen Nießbrauchvorbehalt.
Ich arbeite in Luxemburg und wohne in Deutschland – wo zahle ich Steuern?
Als Grenzgänger versteuern Sie Ihren Arbeitslohn grundsätzlich in Luxemburg, müssen ihn in Deutschland aber angeben, wo er den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte beeinflusst (Progressionsvorbehalt). Seit 2024 gilt eine Bagatellgrenze von 34 Tagen im Kalenderjahr: Bis zu dieser Zahl an Homeoffice- oder Dienstreisetagen außerhalb Luxemburgs ändert sich an der Besteuerung nichts. Wer darüber liegt, muss die Tage aufteilen – dann wird es schnell kompliziert.
Haben Sie Fragen zu Ihrer privaten Steuersituation?
Lassen Sie uns in einem kurzen Gespräch klären, wo Ihre größten Optimierungspotenziale liegen.