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FÜR UNTERNEHMEN & GRÜNDER
Steuerberatung, die weiterdenkt.
Von der ersten Gründungsidee über die laufende Buchhaltung bis zur strategischen Umwandlung: Wir sind der finanzielle Sparringspartner für Ihr Unternehmen.
296
Beratene Unternehmen
100%
Digitale Zusammenarbeit
100%
Fokus auf Ihr strategisches Wachstum
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Steuerberatung für Unternehmen
Ihr Fokus gehört dem Geschäft. Unserer gehört Ihrer Struktur.
Als Unternehmer haben Sie keine Zeit für Zettelwirtschaft und unklare BWA-Auswertungen. Sie brauchen rechtssichere Prozesse, pünktliche Löhne und einen Berater, der Steuervorteile erkennt, bevor das Geschäftsjahr vorbei ist. Wir kombinieren digitale DATEV-Prozesse mit proaktiver Unternehmensberatung. So machen wir Steuern für Sie planbar.
12
Monate proaktive Begleitung
100%
Planbarkeit Ihrer Steuerlast
Ein starkes Fundament für jede Unternehmensphase
Vom sicheren Start über das digitale Tagesgeschäft bis zur strategischen Skalierung.
100 % digital, pünktlich und fehlerfrei. Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung und liefern Ihnen glasklare Auswertungen für sichere Entscheidungen.
Ein solides Fundament entscheidet über den Erfolg. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur finalen Anmeldung und der perfekten Rechtsform.
Mehr zur Gründung
Ihr Unternehmen wächst – Ihre Struktur muss mitwachsen. Wir beraten Sie bei komplexen Umstrukturierungen und Holding-Setups.
Mehr zur strategischen Beratung
Bereit für das nächste Level?
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht und welche steuerlichen Hebel wir sofort für Sie nutzen können.
Häufige Fragen von Unternehmen
Ihre Frage ist nicht dabei? Wir klären sie gerne im Erstgespräch.
Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?
Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für den Versand gilt: Liegt Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch stellen. Alle übrigen Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, ab 2028 gilt die Pflicht ausnahmslos. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931, in der Praxis XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0 – ein PDF per E-Mail zählt nicht.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassensysteme mit TSE dem Finanzamt gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, waren bis zum 31. Juli 2025 zu melden. Alles, was seit dem 1. Juli 2025 angeschafft oder außer Betrieb genommen wird, ist innerhalb eines Monats zu melden. Die Meldung läuft über Mein ELSTER – wir übernehmen sie für Sie.
Bis wann muss meine Steuererklärung abgegeben sein?
Mit Steuerberater deutlich später als ohne. Für das Steuerjahr 2025 läuft die Frist mit Kanzlei bis zum 1. März 2027, ohne Beratung endete sie bereits am 31. Juli 2026. Die Verlängerung greift automatisch, sobald wir das Mandat übernommen haben – ein Antrag ist nicht nötig.
Bekomme ich unterjährig Auswertungen?
Ja. Sie erhalten Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) im Rhythmus Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung, also monatlich oder quartalsweise. Wenn Sie Ihre Zahlen häufiger brauchen, vereinbaren wir einen eigenen Turnus.
Übernehmen Sie auch die Lohnbuchhaltung inklusive Baulohn?
Die Steuerkanzlei Clauser in Kettig übernimmt die Lohnbuchhaltung einschließlich Baulohn und der branchenspezifischen Meldungen an SOKA-BAU, Malerkasse und vergleichbare Sozialkassen. Dazu kommen die laufenden Abrechnungen, die elektronischen Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen, An- und Abmeldungen sowie die Erstattungsanträge U1 und U2.
Begleiten Sie auch Betriebsprüfungen?
Ja. Die Begleitung von Betriebsprüfungen gehört zu unserem Leistungsumfang, einschließlich der gesamten Kommunikation mit dem Finanzamt und dem Prüfer.
Ich habe ein Unternehmen im EU-Ausland und bin in Deutschland tätig. Was brauche ich?
In der Regel eine steuerliche Registrierung in Deutschland, häufig eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und laufende Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Ob zusätzlich eine Betriebsstätte entsteht und damit Gewinne in Deutschland zu versteuern sind, hängt vom Einzelfall ab. Wir übernehmen die Registrierung beim Finanzamt und die laufenden Meldungen; die Umsatzsteuer-Voranmeldung rechnen wir mit 85 € je Stunde ab.
Der nächste Schritt für Ihr Unternehmen.
Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten bei einem virtuellen Kaffee oder vor Ort in Kettig besprechen.