• FÜR UNTERNEHMEN & GRÜNDER

Steuerberatung, die weiterdenkt.

Von der ersten Gründungsidee über die laufende Buchhaltung bis zur strategischen Umwandlung: Wir sind der finanzielle Sparringspartner für Ihr Unternehmen.

296

Beratene Unternehmen

100%

Digitale Zusammenarbeit

100%

Fokus auf Ihr strategisches Wachstum

  • Steuerberatung für Unternehmen

Ihr Fokus gehört dem Geschäft. Unserer gehört Ihrer Struktur.

Als Unternehmer haben Sie keine Zeit für Zettelwirtschaft und unklare BWA-Auswertungen. Sie brauchen rechtssichere Prozesse, pünktliche Löhne und einen Berater, der Steuervorteile erkennt, bevor das Geschäftsjahr vorbei ist. Wir kombinieren digitale DATEV-Prozesse mit proaktiver Unternehmensberatung. So machen wir Steuern für Sie planbar.

12

Monate proaktive Begleitung

100%

Planbarkeit Ihrer Steuerlast

Ein starkes Fundament für jede Unternehmensphase

Vom sicheren Start über das digitale Tagesgeschäft bis zur strategischen Skalierung.

100 % digital, pünktlich und fehlerfrei. Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung und liefern Ihnen glasklare Auswertungen für sichere Entscheidungen.

Mehr zur Buchhaltung
Ein solides Fundament entscheidet über den Erfolg. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur finalen Anmeldung und der perfekten Rechtsform.
Mehr zur Gründung
Ihr Unternehmen wächst – Ihre Struktur muss mitwachsen. Wir beraten Sie bei komplexen Umstrukturierungen und Holding-Setups.
Mehr zur strategischen Beratung

Bereit für das nächste Level?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wo Ihr Unternehmen aktuell steht und welche steuerlichen Hebel wir sofort für Sie nutzen können.

Häufige Fragen von Unternehmen

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir klären sie gerne im Erstgespräch.

Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?

Empfangen müssen Sie E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für den Versand gilt: Liegt Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, müssen Sie ab dem 1. Januar 2027 alle inländischen B2B-Rechnungen elektronisch stellen. Alle übrigen Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, ab 2028 gilt die Pflicht ausnahmslos. Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931, in der Praxis XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0 – ein PDF per E-Mail zählt nicht.

Der nächste Schritt für Ihr Unternehmen.

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten bei einem virtuellen Kaffee oder vor Ort in Kettig besprechen.